Architekturbüro Andree Saatkamp
Architekturbüro Andree Saatkamp
Für eigentliche jede Baumaßnahme verpflichtet die Baustellenverordnung (BauStVO) den Bauherrn einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu stellen.

Die Voraussetzungen für die Auswahl des geeignetgen Koordinators sind in den Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) definiert.

Die Stellung des Koordinators nach BauStVO ist verpflichtende Aufgabe des Bauherrn und bei Nichteinhaltung hat dieser mit empfindlichen Strafen zu rechnen.

Wir erfüllen sowohl sämtliche Forderungen an einen gegeigneten Koordinator gemäß den Festlegungen in den RABs, als auch können wir genügend Erfahrung und Wissen zur erfüllung dieser Aufgaben vorweisen.

Sie Planen ein Objekt zu bauen oder haben bereits damit angefangen. Gerne prüfen wir für Sie unverbindlich die Notwendigkeit der Bestellung eines SiGe-Koordinators und den notwendigen Umfang der Koordinatorenleistung.

Sie hatten bereits Besuch der zuständigen Ämter und sind zur Bestellung eines Koordinators und zur Vorlage eines SiGe-Plans aufgefordert worden. Wir reagieren schnell und übernehmen diese Leistungen auch bei schon laufenden Baumaßnahmen.
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